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Germany Terms & Conditions of Sale

  1. Anwendbarkeit. Im hier verwendeten Sinne bezeichnet „PerkinElmer“ das Unternehmen, das in dem Dokument genannt wird, in dem diese Bedingungen beigefügt sind und/oder darauf verwiesen wird. Diese Verkaufsbedingungen (diese „Bedingungen“) sind die einzigen Bedingungen, die den Verkauf von Hardware und Verbrauchsmaterialien („Produkte“) durch PerkinElmer an den Kunden, der die Produkte kauft („Kunde“), regeln. Diese Bedingungen und das beiliegende Angebot, die Verkaufsbestätigung, der Lieferschein und/oder das Rechnungsdokument (zusammen diese „Vereinbarung”) umfassen die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien und ersetzen alle vorherigen oder gleichzeitigen Übereinkünfte, Vereinbarungen, Verhandlungen, Erklärungen und Gewährleistungen sowie Mitteilungen, sowohl schriftlich als auch mündlich. Diese Bedingungen haben Vorrang vor allen vorgedruckten, standardmäßigen oder sonstigen Bedingungen, die (i) in der Bestellung des Kunden oder anderen Dokumenten für die Bestellung von Produkten und/oder (ii) über eine Einkaufsplattform Dritter festgelegt sind. Die Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich ausgeschlossen, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden selbst bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Die Erfüllung der Bestellung des Kunden stellt keine Annahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden dar und dient nicht dazu, diese Bedingungen zu ändern oder zu ergänzen, wobei die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden ausdrücklich abgelehnt werden. Die Annahme eines Angebots durch den Kunden umfasst ausdrücklich die Zustimmung des Kunden zu diesen Bedingungen, die ab der Einreichung der Bestellung durch den Kunden bei PerkinElmer endgültig vorausgesetzt wird.

     

  2. Lieferung von Produkten.

2.1 Die Bestellung des Kunden ist nur mit der schriftlichen Annahme oder Erfüllung der Bestellung durch PerkinElmer verbindlich, je nachdem, was zuerst eintritt. 

2.2 PerkinElmer wird angemessene Anstrengungen unternehmen, um die für die Lieferung der Produkte angegebenen Termine einzuhalten. Alle diese Termine sind jedoch nur Schätzungen und hängen von der Verfügbarkeit bei PerkinElmer ab. Wenn die Verfügbarkeit von Produkten bei PerkinElmer begrenzt ist, hat PerkinElmer das Recht, die verfügbaren Vorräte seinen Kunden in einer Weise zuzuteilen, die es nach eigenem Ermessen für angemessen hält.

2.3 Die Lieferpflicht von PerkinElmer für Produkte besteht ausschließlich darin, die Lieferung an einer Laderampe oder einer anderen externen Abladestelle an der im Angebot angegebenen Adresse (der „Lieferort”) bereitzustellen, wobei die Standardbedingungen von PerkinElmer für Verpackung und Versand Anwendung finden. Sofern im Angebot von PerkinElmer nicht anders angegeben, werden sämtliche Produkte DDP Versandort (Incoterms 2020) versendet. Der Kunde ist für alle Transport-, Versand- und Bearbeitungskosten verantwortlich, die im Voraus bezahlt und der Rechnung hinzugefügt werden. Wenn der Kunde spezielle Transportanweisungen erteilt, die von PerkinElmer akzeptiert werden, sind alle speziellen Kosten vom Kunden zu tragen, einschließlich spezieller Bearbeitungs-, Verpackungs- und zusätzlicher Frachtkosten. Das Eigentum an den Produkten und das Risiko deren Verlustes geht mit der Übergabe der Produkte an die Transportperson auf den Kunden über.

2.4 PerkinElmer kann nach eigenem Ermessen, ohne Haftung oder Strafe, Teillieferungen von Produkten an den Kunden vornehmen, unabhängig davon, ob diese Teillieferungen für den Kunden ohne den nicht gelieferten Teil nützlich sindvom. Jede Lieferung stellt einen separaten Verkauf dar, und der Kunde zahlt für die versendeten Produkte, unabhängig davon, ob es sich bei dieser Lieferung um die vollständige oder teilweise Erfüllung der Bestellung des Kunden handelt.

 

  1. Inspektion, Annahme und Rückgabe von Produkten.

3.1 Der Kunde hat die Produkte sofort nach Erhalt zu inspizieren und PerkinElmer innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Erhalt (die „Inspektionszeit”) schriftlich (Textform genügt) darüber zu informieren, dass die versandten Produkte nicht konforme Produkte darstellen. „Nicht konforme Produkte” bedeutet nur Folgendes: (i) Das gelieferte Produkt unterscheidet sich von den Angaben in der Bestellung des Kunden; oder (ii) das Produkt ist erkennbar beschädigt. Es wird davon ausgegangen, dass der Kunde die Produkte angenommen hat, es sei denn, er benachrichtigt PerkinElmer wie hier angegeben und legt die von PerkinElmer geforderten Nachweise vor. Wenn der Kunde Produkte erhält, bei denen Mängel oder Nichtkonformitäten bei der ersten Überprüfung nicht erkennbar sind oder erst nach Ablauf der Inspektionszeit festgestellt werden, unterliegen diese Produkte der in Abschnitt 9 unten dargelegten Garantie.

3.2 Wenn der Kunde PerkinElmer innerhalb der Inspektionszeit schriftlich über nicht konforme Produkte informiert, wird PerkinElmer nach eigenem Ermessen (i) diese nicht konformen Produkte ersetzen oder (ii) die für diese nicht konformen Produkte geleisteten Zahlungen gutschreiben oder zurückerstatten. PerkinElmer stellt dem Kunden eine Rücksendenummer zur Verfügung, die der Verpackung der Rücksendung beigefügt werden muss, damit eine Rücksendung akzeptiert werden kann. Der Kunde versendet dann auf Kosten von PerkinElmer nicht konforme Produkte an den von PerkinElmer bezeichneten Standort. Wenn PerkinElmer von seiner Möglichkeit Gebrauch macht, nicht konforme Produkte zu ersetzen, wird PerkinElmer nach Erhalt der Lieferung nicht konformer Produkte durch den Kunden die Ersatzprodukte an den Lieferort senden. Der Kunde bestätigt und akzeptiert, dass es sich bei den in diesem Abschnitt aufgeführten Abhilfemaßnahmen um die ausschließlichen Abhilfemaßnahmen des Kunden für den Fall der Lieferung nicht konformer Produkte handelt. Der Kunde ist für Kosten der Bestandsaufstockung und Versandkosten verantwortlich, falls Produkte an PerkinElmer zurückgegeben werden, die keine nicht konformen Produkte sind.

3.3 Sofern in dieser Vereinbarung nichts anderes bestimmt ist, hat der Kunde kein Recht, Produkte an PerkinElmer zurückzugeben.

 

  1. Installation, Standortvorbereitung und Weiterbildung. 

4.1 Die Installation von Produkten wird als separater Posten in Rechnung gestellt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist. Wenn der Kunde den Standort nicht ordnungsgemäß für die Installation vorbereitet, kann PerkinElmer zur Kostendeckung infolge der verlorenen Zeit des Servicepersonals von PerkinElmer eine Dienstleistungsgebühr erheben. Wenn PerkinElmer nicht in der Lage ist, die Installation innerhalb von drei (3) Monaten nach dem Versanddatum eines Produkts durchzuführen, weil der Kunde den Standort nicht wie erforderlich vorbereitet hat, ist der Kunde für jegliche Kosten verantwortlich, die mit einer solchen Verzögerung verbunden sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf alle erforderlichen Hardware-, Software- und Firmware-Updates.

4.2 Der Kunde muss (i) den Zugang zu den Räumlichkeiten und Einrichtungen des Kunden gewähren, soweit dies für die Durchführung der Installation vernünftigerweise notwendig ist; (ii) Materialien, Ressourcen oder Informationen für die Durchführung der Installation bereitstellen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Strom, Wasser, Entwässerung, Luft, Flaschengase, Objekte zum Entladen und Transportieren von Produkten oder sonstige Ressourcen, die vernünftigerweise angefordert werden können; und (iii) vor dem Datum der Produktlieferung über alle erforderlichen Lizenzen, Genehmigungen und Zustimmungen verfügen

4.3 Das Verkaufs- und Servicepersonal von PerkinElmer ist nicht berechtigt, im Namen von PerkinElmer Entschädigungs-, Zugangs-, Vertraulichkeits- oder sonstige Vereinbarungen zu treffen

  1. Erweiterte Schulungsleistungen („ATS“) werden dem Kunden nur dann bereitgestellt, wenn sie im Angebot ausdrücklich angegeben und vom Kunden erworben wurden. Bei einem Kauf kann ATS die folgenden Punkte umfassen, sofern solche Punkte Teil des Angebots sind:

    1. Allgemeine Hardware-Einarbeitung für das Gerät.

      1. Systemeinweisung, einschließlich der täglichen Routine zur Inbetriebnahme und Abschaltung, Systembetrieb, grundlegende Systemwartung und Fehlerbehebung.

      2. Software-Einarbeitung, einschließlich Erstellung einer Methode, Vorbereitung und Ausführung einer Chargensequenz, Datenverarbeitung, Datenüberprüfung, Wiederaufbereitung und grundlegende Berichterstattung.

      3. Vorbereitung von Standards für Kalibrierungs- und Qualitätskontrollproben. 

      4. Instrumentenvorbereitung durch Einstellung und/oder Optimierung von Parametern.

      5. Demonstration der Gerätefunktionalität durch Ausführung der standardmäßigen Probencharge von PerkinElmer und Vergleich mit Referenzdaten.

       

  2. Preise. Der Kunde kauft die Produkte von PerkinElmer zu dem/den im Angebot von PerkinElmer angegebenen Preis(en), oder, wenn kein Preis angegeben wurde, zum veröffentlichten Listenpreis, der zum Zeitpunkt der Annahme der Bestellung des Kunden gültig ist. Die Preise können aufgrund von Spezifikationen, Mengen, Rohstoffen, Produktionskosten, Versandvereinbarungen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Versand außerhalb des Landes der ursprünglichen Lieferung), Zöllen, Lieferverzögerungen seitens des Kunden oder anderen Bedingungen, die nicht Teil des ursprünglichen Angebots waren, angepasst werden. Wenn der Kunde den Versand in ein anderes Land als das ursprünglich gewünschte Land anfordert und PerkinElmer sich dafür entscheidet, die Bestellung nicht zu stornieren (was PerkinElmer nach eigenem Ermessen tun kann), wird der für das tatsächliche Lieferland geltende Aufpreis von PerkinElmer zum Preis hinzugefügt.

     

  3. Steuern. Alle Preise verstehen sich zuzüglich aller Verkaufs-, Nutzungs- und Verbrauchssteuern sowie anderer ähnlicher Steuern, Zöllen, Abgaben und Gebühren jeglicher Art, die von einer Regierungsbehörde auf vom Kunden zu zahlende Beträge erhoben werden. Der Kunde ist für alle diese Gebühren, Kosten und Steuern verantwortlich; vorausgesetzt jedoch, dass der Kunde nicht für Steuern verantwortlich ist, die auf oder in Bezug auf das Einkommen von PerkinElmer erhoben werden. Wenn der Kunde behauptet, dass eine Transaktion keiner Steuer unterliegt, der Kunde befreit ist oder PerkinElmer nicht verpflichtet ist, Steuern einzuziehen, muss der Kunde PerkinElmer sämtliche Unterlagen bereitstellen, die zur Unterstützung einer solchen Behauptung erforderlich sind.

 

  1. Zahlungsbedingungen. Sofern im Angebot nicht anders angegeben, muss der Kunde alle in Rechnung gestellten Beträge innerhalb von dreißig (30) Tagen ab dem Datum der Rechnungsstellung von PerkinElmer bezahlen. PerkinElmer behält sich das Recht vor, vom Kunden eine vollständige oder teilweise Vorauszahlung oder anderweitige Sicherheiten zur Zufriedenheit von PerkinElmer zu verlangen. PerkinElmer kann Verzugszinsen in Höhe des niedrigeren Satzes von 1,5 % pro Monat oder neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz Satzes erheben, berechnet täglich und monatlich ab dem Datum des Zahlungsverzugs. Der Kunde hat PerkinElmer sämtliche Kosten zu erstatten, die durch die Einziehung von verspäteten Zahlungen entstehen, die nicht innerhalb der Zahlungsfrist von dreißig (30) Tagen in gutem Glauben bestritten wurden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf angemessene Anwaltskosten. Zusätzlich zu allen anderen Rechtsbehelfen, die gemäß dieser Bedingungen oder gesetzlich zur Verfügung stehen, ist PerkinElmer berechtigt, die Lieferung von Produkten auszusetzen und/oder zukünftige Bestellungen des Kunden abzulehnen, wenn (a) der Kunde die Beträge nicht zahlt, die gemäß dieser Bedingungen fällig sind; oder (b) der Kunde zahlungsunfähig wird oder ein Verfahren nach der Insolvenzordnung oder eines ähnlichen Gesetzes für eine Reorganisation oder sonstige Schuldenanpassung des Kunden eingeleitet wird. Die Aufrechnung oder Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden wegen bestrittener oder nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ist ausgeschlossen. Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden ist auch insoweit ausgeschlossen, als die Gegenansprüche nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. 

     

  2. Software. „Software“ bezeichnet die Objekt-Code-Form der Software von PerkinElmer und die dazugehörige Dokumentation, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Steuerungs- oder Gerätesoftware, die dem Produkt beiliegt. PerkinElmer stellt die gesamte Software zu separaten Bedingungen zur Verfügung, einschließlich, im Falle von Drittanbieter-Software, der Bedingungen des jeweiligen  Drittanbieters und gemäß der Zustimmung des Kunden zu diesen Bedingungen. Der Kunde versteht und akzeptiert, dass die Software nicht als „Work for Hire” gemäß geltenden lokalen, staatlichen, bundesstaatlichen, internationalen oder sonstigen Gesetzen bereitgestellt wird und dies keine Vereinbarung über den Verkauf der Software darstellt, Urheberrechte und andere Immaterialgüterrechte an der Software werden nicht übertragen. Mit dem Herunterladen, Installieren, Verwenden, Entpacken oder Aufgeben einer Bestellung für die Software erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass die Software als geliefert akzeptiert wird und stimmt den dafür geltenden Bedingungen zu.

  3. Beschränkte Gewährleistung. Die in diesem Abschnitt 9 dargelegten Gewährleistungen sind die einzigen und ausschließlichen Gewährleistungen, die für im Rahmen dieser Vereinbarung erworbene Produkte gewährt werden, und gelten ausschließlich für den Kunden als Erstkäufer. Die „Gewährleistungsfrist” ist der Zeitraum, in dem die Gewährleistung gültig ist, wie für jede der im Folgenden aufgeführten Gewährleistungen angegeben.

9.1 Instrumente. PerkinElmer gewährleistet, dass seine Geräteprodukte im Wesentlichen den zum Zeitpunkt des Versands veröffentlichten geltenden Spezifikationen von PerkinElmer entsprechen und bei einem normalen, ordnungsgemäßen und bestimmungsgemäßen Gebrauch frei von Material- und Verarbeitungsfehlern sind, mit der Ausnahme, dass keine Gewährleistung für gebrauchte, generalüberholte oder vorher bereits im Besitz befindliche Produkte gewährt wird. Sofern im geltenden Angebot keine andere Frist angegeben ist, beträgt die Gewährleistungsfrist (i) ein (1) Jahr ab dem Datum der Lieferung an den Kunden oder (ii) wenn das Produkt von PerkinElmer-zertifizierten Servicetechnikern installiert werden muss, je nachdem, was früher eintritt, (x) ein (1) Jahr ab dem Datum der Installation oder (y) fünfzehn (15) Monate ab dem Datum, an dem PerkinElmer das Produkt an den Kunden versendet. Diese Gewährleistung gilt nur für Produkte innerhalb des Landes der ursprünglichen Lieferung. Produkte, die entweder von PerkinElmer auf Anweisung des Kunden oder durch Handlungen des Kunden nach der Lieferung außerhalb des Landes der ursprünglichen Lieferung befördert werden, können vor der Reparatur oder dem Austausch solcher Produkte je nach dem tatsächlichen Standort dieser Produkte und der Gewährleistungs- und/oder Servicezuschläge von PerkinElmer für diese(n) Standort/Standorte zusätzlichen Kosten unterliegen.

9.1.1 Ersatzteile. Während der Reparatur oder einer sonstigen Dienstleistung ausgetauschte Teile können von PerkinElmer einbehalten werden und gehen dann in das alleinige und ausschließliche Eigentum von PerkinElmer über. PerkinElmer bietet eine Gewährleistung für während einer Reparatur im Rahmen der Gewährleistung bereitgestellte Ersatzteile (die „Ersatzeile im Rahmen der Gewährleistung“) für (i) die verbleibende Dauer der ursprünglichen Gewährleistungsfrist des Produkts, in der das Teil installiert wird, oder (ii) neunzig (90) Tage ab dem Datum des Austauschs. Diese Gewährleistung gilt nur für von PerkinElmer oder einem von PerkinElmer autorisierten Dritten während der Gewährleistungsfrist installierte Ersatzteile im Rahmen der Gewährleistung und schließt ausdrücklich Teile aus, die im Zusammenhang mit Reparaturen oder Wartungen außerhalb der Gewährleistung ersetzt werden, die im jeweiligen Zustand und ohne Gewährleistung jeglicher Art sind. 

9.2 Reagenzien, Verbrauchsmaterialien und sonstige Waren. Für Produkte, bei denen es sich um Verbrauchsmaterialien, Reagenzien oder andere von PerkinElmer gelieferte Waren handelt, garantiert PerkinElmer, dass alle diese Produkte zum Zeitpunkt des Versands den von PerkinElmer veröffentlichten Spezifikationen entsprechen. Sofern in der Produktdokumentation, im Angebot oder in der Preisliste nicht anders angegeben, gilt die Gewährleistungsfrist wie folgt, je nachdem, was früher eintritt: (a) dreißig (30) Tage ab dem Datum der Lieferung dieser Produkte; (b) das auf dem Produkt angegebene Ablauf- oder Verwendungsdatum; (c) die Halbwertszeit des dem Produkt beigefügten Radioisotops; oder (d) die angegebene Anzahl der Verwendungen des Produkts. Diese Gewährleistung gilt nur, wenn diese Produkte gemäß den Anweisungen von PerkinElmer gelagert und gemäß den veröffentlichten Spezifikationen verwendet werden.

9.2.1 Kundenspezifische Reagenzien. PerkinElmer wird wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternehmen, um die vom Kunden angeforderten Spezifikationen für Produkte, die im Rahmen seiner Dienstleistungen zur kundenspezifischen Etikettierung und gemäß Auftragssynthese geliefert werden, in allen wesentlichen Belangen zu erfüllen. PerkinElmer gewährt keinerlei Gewährleistungen in Bezug auf Produkte, die aus solchen kundenspezifischen Dienstleistungen generiert werden, wobei der Kunde verpflichtet ist, für alle im Rahmen dieser Vereinbarung bestellten kundenspezifischen Reagenzprodukte zu zahlen, unabhängig davon, ob die angeforderten Spezifikationen erfüllt werden.

9.3 Software und Firmware. PerkinElmer gewährleistet, dass Software (ob in ein Produkt integriert oder separat lizenziert) und Firmware im Wesentlichen die in den Programmhandbüchern von PerkinElmer beschriebene Funktionalität enthalten und bei ordnungsgemäßer Installation und ordnungsgemäßem Betrieb auf einem Computer, der den darin angegebenen Spezifikationen entspricht, im Wesentlichen in Übereinstimmung damit funktionieren; vorausgesetzt jedoch, dass PerkinElmer nicht gewährleistet, dass der Betrieb des Prozessors, der Software oder der Firmware unterbrechungsfrei oder fehlerfrei sein wird. Die Gewährleistungsfrist beträgt neunzig (90) Tage ab dem Datum der Lieferung.

9.4 Ausschlüsse. Von den Gewährleistungen in den Abschnitten 9.1 bis 9.3 sind ausgeschlossen:

9.4.1 Verlust, Beschädigung, Defekt oder Leistungsausfall eines Produkts aufgrund von: (i) Installation, Änderung, Kalibrierung, Reparatur oder Wartung des Produkts, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Änderungen, Reparaturen oder Wartung von Hardware, Firmware oder Software, die in das Produkt integriert oder damit verbunden sind und nicht von PerkinElmer oder einem von PerkinElmer autorisierten Dritten durchgeführt werden; (ii) Unfällen, die sich am Standort des Kunden ereignen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf solche, die durch Überschwemmungen, Feuer oder sonstige Naturereignisse verursacht werden; (iii) Fahrlässigkeit oder vorsätzlichem Fehlverhalten des Kunden oder eines Dritten; (iv) jeder Beförderung eines Produkts an einen anderen Ort als den Ort der ursprünglichen Installation, es sei denn, diese Beförderung wird durch PerkinElmer durchgeführt; (v) unsachgemäßer oder unzureichender Wartung; (vi) vom Kunden oder von Dritten gelieferter Hardware, Software, Schnittstellen, Reagenzien, Teile, Verbrauchsmaterialien oder sonstigen Zubehörs; (vii) jeder Kombination oder Verwendung der Produkte mit inkompatiblen Geräten oder Zusatzprodukten, die mit diesen Produkten verbunden werden können; (viii) Verwendung oder Betrieb eines Produkts: (a) außerhalb der geltenden Produktspezifikationen oder (b) nicht in Übereinstimmung mit dem zusammen mit dem Produkt gelieferten Benutzerhandbuch; oder (ix) einer unsachgemäßen Standortvorbereitung.

9.4.2 PerkinElmer übernimmt keine Gewährleistung für von Dritten hergestellte Produkte, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Software, die von PerkinElmer an den Kunden verkauft wird („Drittanbieterprodukte“). Soweit gesetzlich zulässig, überträgt PerkinElmer dem Kunden jegliche Gewährleistungen, die von einem Dritthersteller für Drittanbieterprodukte gewährt werden. Drittanbieterprodukte können auf Angeboten, Rechnungen, Auftragsbestätigungen oder sonstigen Dokumenten durch Teilenummern identifiziert werden, beginnend mit „ED“ oder „SPECIAL“. Sofern hierin nichts anderes angegeben ist, übernimmt PerkinElmer gegenüber dem Kunden keinerlei Haftung für Drittanbieterprodukte. 

9.4.3 Verbrauchsmaterialien oder vom Kunden gewartete Komponenten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Chromatographiesäulen, Glühwendeln, Energiequellen, Lampen, Leistungsverstärkerröhren, Graphitrohre, Probenzellenhalter, Brenn- und Ofenkammern, Vernebler, Gegenstände im Probenpfad, Ventile, Spitzen und Schläuche, andere ähnliche Teile mit begrenzter Lebensdauer, auf die in der geltenden Betriebsanleitung des Produkts verwiesen wird, oder sonstige Artikel, die ein Kunde ersetzen will.

9.5 Rechtsmittel.

9.5.1 PerkinElmer haftet nicht für die Verletzung der in den Abschnitten 9.1 bis 9.3 dargelegten Gewährleistungen, es sei denn: (i) der Kunde gibt PerkinElmer während der Gewährleistungsfrist unverzüglich eine schriftliche (Textform genügt) Mitteilung und eine angemessene Beschreibung der mangelhaften Produkte; (ii) PerkinElmer erhält (falls zutreffend) nach Erhalt der Mitteilung eine angemessene Gelegenheit, diese Produkte zu prüfen, und der Kunde (auf Verlangen von PerkinElmer) sendet diese Produkte auf Kosten von PerkinElmer an den Geschäftssitz von PerkinElmer zurück, damit die Prüfung dort erfolgen kann; und (iii) PerkinElmer bestätigt die Behauptung des Kunden, wonach die Produkte mangelhaft sind, hinreichend.

9.5.2 Als einziges und ausschließliches Rechtsmittel des Kunden bei Verletzung der Gewährleistungen in den Abschnitten 9.1 bis 9.3 verpflichtet sich PerkinElmer, nach eigenem Ermessen einen Teil oder Teile dieser Produkte oder Software, das bzw. die sich innerhalb der geltenden Gewährleistungsfrist als fehlerhaft erweist/erweisen, entweder zu reparieren oder zu ersetzen. Alternativ kann sich PerkinElmer jederzeit nach eigenem Ermessen dafür entscheiden, seine Gewährleistungsverpflichtungen aus dieser Vereinbarung zu erfüllen, indem es die Rücknahme eines mangelhaften Produkts oder einer mangelhaften Software gemäß den hierin festgelegten Bedingungen akzeptiert und den vom Kunden gezahlten Kaufpreis anteilig über die Laufzeit der Produkt- oder Softwarelizenz zurückerstattet.

9.5.3  SOFERN NACH GELTENDEM RECHT NICHT ZWIGEND ABWEICHEND GEREGELT, SIND DIE OBEN GENANNTEN RECHTSMITTEL DIE EINZIGEN UND AUSSCHLIESSLICHEN RECHTSMITTEL DES KUNDEN UND STELLEN DIE GESAMTE HAFTUNG VON PERKINELMER FÜR EINE VERLETZUNG DER BESCHRÄNKTEN GEWÄHRLEISTUNGEN DAR, DIE IN DEN ABSCHNITTEN 9.1 BIS 9.3 DARGELEGT SIND.

9.6 Behebung von Mängeln während der Gewährleistungsfrist.

9.6.1 PerkinElmer kann versuchen, Mängel telefonisch oder auf elektronischem Wege zu diagnostizieren und zu beheben. Der Kunde muss den von PerkinElmer genannten Problembestimmungen, Lösungen und Verfahren folgen. Gegebenefalls  kann PerkinElmer die Rückgabe eines bestimmten Teils an sein Lager zur Wartung oder zur Unterstützung bei der Problembestimmung verlangen. Wenn PerkinElmer feststellt, dass Arbeiten vor Ort erforderlich sind, wird ein Servicetechniker dafür eingeplant. Wenn der Kunde in Fällen, in denen ein Mangel aus der Ferne hätte behoben werden können, Arbeiten vor Ort anfordert, oder wenn PerkinElmer auf die Mängelanzeige des Kunden reagiert und kein Mangel festgestellt wird, der unter die geltende Gewährleistung fällt, hat PerkinElmer Anspruch auf eine Entschädigung zu den dann üblichen Preisen für alle durchgeführten Arbeiten und Kosten, die ihm infolge der Anforderung des Kunden entstanden sind. Werden die verfügbaren Remote-Konnektivitätstools und die Ausrüstung für die direkte Problemberichterstattung, die Remote-Problemermittlung und die Problemlösung nicht installiert und eingesetzt, kann dies zu einer längeren Reaktionszeit und zusätzlichen Kosten für den Kunden führen.

9.6.2 Wenn PerkinElmer feststellt, dass Produkte, für die der Kunde Gewährleistungsdienste angefordert hat, nicht von der geltenden Gewährleistung abgedeckt sind und PerkinElmer Reparaturdienstleistungen oder Ersatzteile bereitstellt, die nicht von dieser Gewährleistung abgedeckt sind, ist der Kunde für die Zahlung aller Kosten für die Überprüfung und Beantwortung einer solchen Gewährleistungsanforderung verantwortlich, wobei die jeweils für die Zeit und die Materialien von PerkinElmer geltenden Preise anfallen.

9.7 Haftungsausschluss. MIT AUSNAHME DES OBIGEN UND SOWEIT NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIG LEHNT PERKINELMER AUSDRÜCKLICH ALLE SONSTIGEN GEWÄHRLEISTUNGEN AB UND ÜBERNIMMT KEINERLEI WEITERE GEWÄHRLEISTUNGEN IN BEZUG AUF PRODUKTE UND SOFTWARE, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF GEWÄHRLEISTUNGEN (A) DER ZUSICHERUNG ALLGEMEINER GEBRAUCHSTAUGLICHKEIT; (B) DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK; ODER (C) GEGEN DIE VERLETZUNG VON GEISTIGEN EIGENTUMSRECHTEN EINES DRITTEN, OB AUSDRÜCKLICH ODER STILLSCHWEIGEND DURCH DAS GESETZ, DIE GESCHÄFTSBEZIEHUNG, DIE LEISTUNGSERBRINGUNG, DEN HANDELSBRAUCH ODER ANDERWEITIG. DARÜBER HINAUS GEWÄHRLEISTET PERKINELMER NICHT, DASS DIE IN DER SOFTWARE ENTHALTENEN FUNKTIONEN DEN ANFORDERUNGEN DES KUNDEN ENTSPRECHEN ODER DASS DER BETRIEB DER SOFTWARE UNTERBRECHUNGSFREI ODER FEHLERFREI SEIN WIRD ODER FEHLER IN DER SOFTWARE BEHOBEN WERDEN.

 

  1. Haftungsfreistellung bei Verstößen. PerkinElmer stellt den Kunden von und gegen alle Ansprüche, Prozesse, Klagen oder Verfahren frei, die von einem Dritten gegen den Kunden erhoben werden, soweit sie auf der Behauptung beruhen, dass ein Produkt (mit Ausnahme eines Drittanbieterprodukts) direkt ein Patent, ein Urheberrecht, eine Marke oder ein anderes Eigentumsrecht verletzt, das in dem Land durchsetzbar ist, in dem das Produkt an den Kunden geliefert wird, oder ein Geschäftsgeheimnis in diesem Land missbraucht (ein „Anspruch“). Die Haftungsfreistellung bei einem Anspruch besteht aus Folgendem: PerkinElmer wird (a) einen Anspruch auf eigene Kosten verteidigen oder beilegen und (b) für alle Urteile bezahlen, die gemäß eines Anspruchs rechtskräftig gegen den Kunden ergangen sind, oder alle Beträge bezahlen, die für die Begleichung eines Anspruchs gegen den Kunden festgesetzt werden. Die Verpflichtungen von PerkinElmer gemäß diesem Abschnitt setzen voraus, dass der Kunde (i) PerkinElmer unverzüglich schriftlich über die Geltendmachung eines Anspruchs informiert, (ii) PerkinElmer die alleinige Kontrolle über die Untersuchung, Verteidigung oder Begleichung eines Anspruchs gewährt und (iii) PerkinElmer Zusammenarbeit und Unterstützung bietet, die PerkinElmer im Zusammenhang mit der Untersuchung, Verteidigung oder Begleichung eines Anspruchs von Zeit zu Zeit vernünftigerweise anfordern kann. Ungeachtet des Vorstehenden darf PerkinElmer keine Ansprüche zu Bedingungen oder in einer Weise beilegen, die (i) den Kunden zu einer Zahlung verpflichten würde, für die PerkinElmer gemäß dieser Vereinbarung nicht im Namen des Kunden zahlen müsste, oder (ii) den Kunden ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Kunden zu einem Zugeständnis entgegen den eigenen Interessen verpflichten würde. Unbeschadet des Vorstehenden ist PerkinElmer nicht verpflichtet, den Kunden hierunter gegenüber Ansprüchen schadlos zu halten oder zu verteidigen, (a) die sich aus einer anderen als der in dieser Vereinbarung authorisierten Verwendung des Produkts ergeben, (b) die sich aus einer anderen als der von PerkinElmer vorgenommenen Änderung des Produkts ergeben, (c) die auf einer Verwendung des Produkts durch den Kunden beruhen, nachdem PerkinElmer die Einstellung aufgrund eines möglichen oder tatsächlichen Verstoßes empfohlen hat, (d) die auf vom Kunden mitgeteilten Designs, Spezifikationen oder Änderungen beruhen, die PerkinElmer erfüllt hat, (e) die auf der Nutzung einer ersetzten oder geänderten Version der Software durch den Kunden beruhen, wenn der Verstoß durch die Nutzung einer aktuellen oder unveränderten Version der dem Kunden bereitgestellten Software vermieden worden wäre, (f) die sich auf den Kauf oder die Verwendung von Drittanbieterprodukten beziehen, oder (g) in dem Umfang, in dem sich ein solcher Anspruch aus der Verwendung des Produkts mit anderen Produkten, Diensten oder Daten ergibt, die nicht von PerkinElmer bereitgestellt wurden, wenn der Verstoß ohne diese Verwendung nicht erfolgt wäre. Wenn der Kunde aufgrund eines Anspruchs die Verwendung eines Produkts („verstoßendes Produkt“) einstellen muss, hat PerkinElmer auf eigene Kosten und nach Wahl entweder (1) dem Kunden das Recht zu verschaffen, das verstoßende Produkt weiterhin zu nutzen, (2) das verstoßende Produkt durch ein funktional gleichwertiges, nicht verstoßendes Produkt zu ersetzen, (3) das verstoßende Produkt so zu ändern, dass es keinen Verstoß mehr darstellt, oder (4) die Rückgabe des verstoßenden Produkts zu akzeptieren und den für das verstoßende Produkt gezahlten Kaufpreis zu erstatten, anteilig über einen Zeitraum von sechzig (60) Monaten ab dem Datum der ursprünglichen Lieferung dieses Produkts und abzüglich eines angemessenen Betrags für Nutzung, Schäden und Veralterung.

 

  1. Erklärungen und Bestätigungen des Kunden.

    1.  Der Kunde erkennt die anspruchsvolle Natur der von PerkinElmer bereitgestellten Analysegeräte an. Die erfolgreiche Bedienung des Geräts hängt von den Kenntnissen und der Erfahrung des Endnutzers/Bedieners ab. Der Kunde ist allein für das Qualifikations- und Fähigkeitsniveau seiner Endnutzer verantwortlich. Unabhängig davon, ob ein Endnutzer an einer Schulung zur Gerätebedienung teilnimmt, haftet PerkinElmer nicht für Verzögerungen, Kosten, Ausgaben oder Schäden, die sich aus mangelnder Qualifikation und/oder Erfahrung des Endnutzers ergeben. 

    2.  Der Kunde ist allein verantwortlich für seine Laboreinrichtung und die gesamte damit verbundene Standortvorbereitung, einschließlich, aber nicht beschränkt auf alle Versorgungsarbeiten (z. B. Gas- und Abgasleitungen, Strom, Sanitär usw.), die den geltenden städtischen Vorschriften entsprechen sollten, und alle Verzögerungen bei der Installation oder Validierung von Geräten oder alle Geräteschäden, die durch eine unsachgemäße Standortvorbereitung oder Laboreinrichtung verursacht werden oder daraus resultieren, liegen in der alleinigen Verantwortung und Haftung des Kunden. PerkinElmer haftet nicht für Verluste, Schäden, Verzögerungen, Mängel, Ansprüche oder sonstige Haftungen, die sich unter anderem auf (i) unsachgemäße Standortvorbereitung oder Laboreinrichtung oder (ii) das Versäumnis beziehen, kontinuierlich eine geeignete Laborumgebung für das Produkt bereitzustellen, entsprechend bewährter Laborpraktiken und gemäß dem Installationshandbuch und den Spezifikationen von PerkinElmer. Zur Klarstellung wird angemerkt, dass das Verkaufs- und/oder Servicepersonal von PerkinElmer nicht dazu befugt ist, den Kunden vor Ort über die im Installationshandbuch von PerkinElmer oder in den geltenden Produktspezifikationen festgelegten Anforderungen hinaus bezüglich der Standortvorbereitung oder Laboreinrichtung zu beraten. Sofern die Unterstützung des Kunden durch PerkinElmer bei der Laboreinrichtung oder Verfahrensentwicklung, der Validierung und/oder Optimierung nicht ausdrücklich im Angebot enthalten ist, liegen alle damit verbundenen Kosten und Ausgaben in der alleinigen Verantwortung des Kunden.

    3.  Der Kunde ist alleine verantwortlich für die Verfahrensentwicklung, die Produkt- und/oder Verfahrensvalidierung sowie für die Beantragung und Erlangung von Lizenzen und/oder anderen Akkreditierungszertifikaten, die für die beabsichtigte Verwendung der Produkte durch den Kunden erforderlich sind. PerkinElmer gewährleistet nicht, dass der Kunde Lizenzen und/oder andere Akkreditierungszertifikate oder sonstige Genehmigungen erhalten wird, die für die Nutzung der Produkte durch den Kunden erforderlich sind. PerkinElmer haftet nicht für und ist nicht verbunden mit Drittanbietern oder Beratern, die der Kunde im Zusammenhang mit seiner Verfahrensentwicklung, Validierung und/oder Verwendung der Produkte engagieren kann, und der Kunde ist allein für alle Kosten und Ausgaben verantwortlich, die im Zusammenhang mit Drittanbietern entstehen, die der Kunde zur Unterstützung seiner Laboreinrichtung und/oder Produktvalidierung und/oder seines Betriebs engagieren kann.

    4.  Der Kunde ist allein verantwortlich für die Bereitstellung und die Kosten aller Verbrauchsmaterialien, Standards, Lösungsmittel und anderer Labormaterialien für die Nutzung mit den Geräten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf diejenigen, die für Schulungszwecke des Kunden erforderlich sind. Ferner erkennt der Kunde an, dass bestimmte Verbindungen schnell abbaubar sein können, und der Kunde ist allein dafür verantwortlich, die Qualität der eingesetzten Standardssicherzustellen. PerkinElmer ist nicht für Probleme verantwortlich, die aufgrund der Qualität von Standards oder infolge unsachgemäßer Lagerung verursacht werden.

    5.  PerkinElmer garantiert nicht, dass Produkte und Zubehörteile vollständig wartungsfrei sind; die Häufigkeit und Art der erforderlichen Wartung hängt von mehreren Faktoren ab, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Laborbedingungen, die Anzahl der Proben, der Matrixtyp und die Probenvorbereitung. 

       

  2. Haftungsbeschränkung

    1. 12.1 PERKINELMER HAFTET FÜR ALLE IM ZUSAMMENHANG MIT DER LIEFERUNG VON PRODUKTEN VERURSACHTEN SCHÄDEN GEGENÜBER DEM KUNDEN GRUNDSÄTZLICH NACH DEN GESETZLICHEN VORSCHRIFTEN. FÜR ALLE SCHADENSERSATZANSPRÜCHE UNABHÄNGIG VOM RECHTSGRUND, MIT AUSNAHME VON SCHADENSERSATZANSPRÜCHEN DES KUNDEN (I) WEGEN VORSATZ, (II) NACH DEM PRODUKTHAFTUNGSGESETZ, (III) WEGEN ARGLISTIG VERSCHWIEGENER MÄNGEL, (IV) WEGEN MÄNGELN BEZÜGLICH DERER EINE BESCHAFFENHEITSGARANTIE ÜBERNOMMEN WURDE (DIESEBEZÜGLICH GILT GEGEBENENFALLS DIE SICH AUS DER GARANTIE ERGEBENDE HAFTUNGSREGELUNG BZW. VERJÄHRUNGSFRIST), (V) AUS DER VERLETZUNG VON LEBEN, KÖRPER ODER GESUNDHEIT ODER (VI) WEGEN GROBER FAHRLÄSSIGKEIT VON ORGANEN ODER LEITENDEN ANGESTELLTEN VON PERKINELMER, GELTEN ALLERDINGS DIE FOLGENDEN HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN.

    2. IN FÄLLEN LEICHT FAHRLÄSSIGER VERLETZUNG VON FÜR DIE ERFÜLLUNG DES VERTRAGSZWECKES WESENTLICHEN PFLICHTEN IST DIE HAFTUNG VON PERKINELMER DER HÖHE NACH BESCHRÄNKT AUF DEN VORHERSEHBAREN, TYPISCHERWEISE EINRETENDEN SCHADEN. DIE HAFTUNG FÜR FOLGE- UND VERMÖGENSSCHÄDEN SOWIE FÜR ENTGANGENEN GEWINN IST VON DEM VORHERSEHBAREN, TYPISCHERWEISE EINRETENDEN SCHADEN NICHT UMFASST. DIESE HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG GILT IN GLEICHER WEISE FÜR SCHÄDEN, DIE VON MITARBEITERN ODER BEAUFTRAGTEN VON PERKINELMER, WELCHE NICHT ORGANE ODER LEITENDE ANGESTELLTE VON PERKINELMER SIND, GROB FAHRLÄSSIG VERURSACHT WERDEN. 

    3. IN FÄLLEN DER ZIFFER 12.2 IST DIE HAFTUNG AUF DAS ZWEIFACHE DES KAUFPREISES DER BETROFFENEN LIEFERUNG BESCHRÄNKT. DIE HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG GEMÄSS ZIFFER 12.2 SATZ 2 FÜR GROBE FAHRLÄSSIGKEIT UND GEMÄSS ZIFFER 12.3 GILT NICHT, WENN DER KUNDE VERBRAUCHER IST.

    4. IN FÄLLEN DER ZIFFER 12.2 BETRÄGT DIE VERJÄHRUNGSFRIST ZWEI JAHRE NACH DEM ZEITPUNKT, IN DEM DER ANSPRUCH ENTSTANDEN IST UND DER KUNDE VON DEN ANSPRUCH BEGRÜNDENDEN UMSTÄNDEN KENNTNIS ERLANGT HAT. UNABHÄNGIG VON DER KENNTNIS DES KUNDEN VERJÄHRT DER ANSPRUCH DREI JAHRE NACH DEM DEN SCHADEN AUSLÖSENDEN EREIGNIS. DIE VERJÄHRUNGSFRIST BEI SCHADENSERSATZANSPRÜCHEN WEGEN MÄNGELN RICHTET SICH NACH ZIFFER 9. 

    5. DIE VORSTEHENDEN HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN GELTEN AUCH FÜR SCHADENSERSATZANSPRÜCHE DES KUNDEN GEGEN ORGANE, LEITENDE ANGESTELLTE, MITARBEITER ODER BEAUFTRAGTE VON PERKINELMER. 

     

  3. Sonstiges.

13.1 Vertriebs- und Nutzungsbeschränkungen. Im Rahmen dieser Vereinbarung verkaufte Produkte werden dem Kunden als Endnutzer bereitgestellt. Dem Kunden ist es nicht gestattet, Produkte für den Weiterverkauf zu erwerben. Darüber hinaus und ohne Einschränkung des Vorstehenden darf der Kunde (i) Produkte weder allein noch in Kombination mit anderen Materialien an Dritte übergeben, verkaufen oder anderweitig vertreiben, (ii) Produkte nicht für einen Weiterverkauf modifizieren oder (iii) Produkte nicht für die Herstellung von kommerziellen Produkten nutzen, ohne dass jeweils eine vorherige schriftliche Genehmigung von PerkinElmer vorliegt.

13.2 Vorschriften. Wenn der Kunde im Rahmen dieser Vereinbarung IVD-Produkte erwirbt, akzeptiert er, dass er diese gemäß dem vorgesehenen Verwendungszweck des jeweiligen Produkts nutzt, wie in den mit diesem Produkt gelieferten Dokumenten und Spezifikationen festgelegt. Wenn das Produkt als  „Nur für Forschungszwecke“ gekennzeichnet ist oder eine ähnliche Kennzeichnungsangabe vorliegt und es nicht für die Verwendung in Diagnoseverfahren bestimmt ist, erkennt der Kunde an, dass das Produkt nicht von der US-amerikanischen Food and Drug Administration oder einer anderen aus- oder inländischen Aufsichtsbehörde für einen bestimmten Verwendungszweck, sei es für Forschung, Handel oder Diagnose, zugelassen, freigegeben oder lizenziert wurde.

13.3 Einhaltung der Gesetze. Jede Partei hat bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung alle geltenden Gesetze, Vorschriften und Verordnungen einzuhalten. Jede Partei behält alle Lizenzen, Genehmigungen, Befugnisse, Zustimmungen und Zulassungen, die für die Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung erforderlich sind. Der Kunde bestätigt, dass die Produkte und die damit verbundenen technischen Informationen den geltenden US-amerikanischen, europäischen und nationalen Exportkontrollvorschriften unterliegen, und der Kunde hat alle geltenden Beschränkungen und Verbote für den Verkauf, die Übertragung, den Export, den Versand oder eine sonstige Bereitstellung von Produkten, direkt oder indirekt, an eine Person, ein Unternehmen, ein Land oder für eine Aktivität einzuhalten. Der Kunde muss PerkinElmer jegliche Dokumente zur Verfügung stellen, die für den Versand der Produkte an den Lieferort erforderlich sind. PerkinElmer ist berechtigt, die Lieferung gegenüber dem Kunden zurückzuhalten, wenn der Kunde solche anwendbaren Gesetze verletzen würde oder wenn nicht alle erforderlichen Genehmigungen vorhanden sind und dies nicht auf das Verschulden oder die Verantwortlichkeit von PerkinElmer zurückzuführen ist

13.4 Stornierung. Sofern im Angebot nicht anders angegeben, sind Bestellungen nicht stornierbar, sobald sie einmal aufgegeben wurden, es sei denn, PerkinElmer stimmt einer solchen Stornierung schriftlich zu und der Kunde zahlt alle anfallenden Kosten für Stornierung und/oder Bestandsaufstockung.

13.5 Erklärungen und Verzicht. Im Zweifelsfall genügt die Textform zur Erfüllung der Schriftformerfordernisse dieser Bedingungen. Ein Verzicht einer der Parteien auf eine der Bestimmungen dieser Vereinbarung ist nur dann wirksam, wenn er ausdrücklich schriftlich niedergelegt und von dieser Partei unterzeichnet wurde.

13.6 Höhere Gewalt. Keine der Parteien ist gegenüber der anderen Partei haftbar oder verantwortlich und gilt auch nicht als in Verzug geraten oder als gegen diese Vereinbarung verstoßend, wenn die Erfüllung oder Ausführung einer Bedingung dieser Vereinbarung versäumt wird oder mit Verzögerung erfolgt (ausgenommen sind Verpflichtungen zu Zahlungen, die hierunter an die andere Partei zu leisten sind), wenn oder soweit ein solches Versäumnis oder eine solche Verzögerung auf Handlungen oder Umstände zurückzuführen ist, die außerhalb der angemessenen Kontrolle der betroffenen Partei liegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: Handlungen oder Unterlassungen der anderen Partei; höhere Gewalt, einschließlich Überschwemmungen, Feuer, Erdbeben oder Explosionen; verpflichtende oder freiwillige Einhaltung von staatlichen Vorschriften, Anforderungen oder Maßnahmen; Krieg, Invasion oder Feindseligkeiten (unabhängig davon, ob Krieg erklärt wird oder nicht); terroristische Bedrohungen oder Handlungen, Aufstände oder sonstige innere Unruhen; nationaler Notstand; Revolution oder Aufstand; Epidemie; Pandemie; Aussperrungen, Streiks oder sonstige Arbeitskonflikte (unabhängig davon, ob sie sich auf die Belegschaft einer der Parteien beziehen oder nicht); Beschränkungen oder Verzögerungen, die Transportunternehmen betreffen; Unvermögen oder Verzögerung bei der Beschaffung von Rohstoffen oder Vorräte von angemessener oder geeigneter Qualität; oder Ausfall der Telekommunikation oder Stromausfall.

13.7 Abtretung. Der Kunde darf ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von PerkinElmer keine seiner Rechte abtreten und keine seiner Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung übertragen. Jede besagte Abtretung oder Übertragung, die gegen diesen Abschnitt verstößt, ist nichtig. Keine Abtretung oder Übertragung entbindet den Kunden von seinen Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung.

13.8 Keine Drittbegünstigten. Diese Vereinbarung wird zum alleinigen Nutzen der Parteien und ihrer jeweiligen Rechtsnachfolger und zulässigen Abtretungsempfänger geschlossen, und nichts in dieser Vereinbarung, weder ausdrücklich noch stillschweigend, ist dazu bestimmt, einer anderen natürlichen oder juristischen Person ein gesetzliches oder gleiches Recht, einen Vorteil oder ein Rechtsmittel jeglicher Art im Rahmen oder aufgrund dieser Bedingungen zu verleihen oder zu übertragen.

13.9 Salvatorische Klausel; Änderung und Modifikation. Wenn eine Bedingung oder Bestimmung dieser Vereinbarung in irgendeiner Gerichtsbarkeit ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar ist, beeinträchtigt diese Ungültigkeit, Rechtswidrigkeit oder Nichtdurchsetzbarkeit keine der anderen Bedingungen oder Bestimmungen dieser Vereinbarung und macht diese Bedingung oder Bestimmung nicht ungültig oder undurchsetzbar in irgendeiner anderen Gerichtsbarkeit. Diese Bedingungen können nur schriftlich geändert oder modifiziert werden, wenn ausdrücklich angegeben wird, dass diese Bedingungen geändert werden, und wenn diesbezüglich eine Unterschrift eines bevollmächtigten Vertreters jeder Partei erfolgt.

13.10 Geltendes Recht; Schiedsverfahren; Gerichtsstand. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht).

 

Die Parteien werden sich in gutem Glauben treffen, um zu versuchen, jegliche Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen Bedingungen oder über deren Gültigkeit, beizulegen. Für jegliche Streitigkeiten, die von den Parteien nicht beigelegt werden, führen die Parteien ein Mediationsverfahren gemäß der Mediationsordnung des Europäischen Institutes für Conflict Management e.V. (EUCON) durch. Soweit die Meinungsverschiedenheiten oder Streitigkeiten nicht durch das Mediationsverfahren gütlich beigelegt werden können, werden diese nach der Schiedsgerichtsordnung der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS) unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges endgültig entschieden. Das Schiedsgericht besteht aus drei Schiedsrichtern, der Schiedsort ist Frankfurt. Die Verfahrenssprache ist Englisch, sofern die Parteien sich nicht abweichend einigen. 

 

 

Updated April 18, 2025